Änderung bei Regelung für Überweisungen ab 10.2025
Name und IBAN müssen künftig exakt zusammenpassen
Ab dem 9. Oktober 2025 gilt eine neue EU-Vorgabe: Bei SEPA-Überweisungen müssen Banken prüfen, ob der Name des Empfängers zur IBAN passt. Stimmt beides nicht überein, kann die Überweisung zurückgewiesen werden.
Diese sogenannte „Verification of Payee“ (VoP) soll helfen, Betrug zu verhindern und den Zahlungsverkehr sicherer zu machen. Damit deine Zahlungen weiterhin reibungslos ankommen, achte bitte darauf, bei Überweisungen den exakten Kontoinhabernamen anzugeben – so, wie er bei der Bank hinterlegt ist.
Mehr Infos und Tipps zur Vorbereitung findest du unter: go.datev.de/vop